SLöBA: Zwei Lücken im Richtplan und wie wir sie schliessen wollen

Neben der Bau- und Zonenordnung revidiert die Stadt Zürich gleichzeitig auch den kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen «SLöBA»: Das Planungsinstrumentbestimmt, wo öffentliche Bauten, Kulturorte, Freiräume und öffentliche Anlagen entstehen sollen.

Diese Teilrevision ist weniger bekannt als die BZO, aber nicht weniger wichtig. Auch hier hat die IG Zentrum Hardbrücke formelle Einwendungen eingereicht.

Forderung 1: Die Maag-Halle in den Richtplan aufnehmen

Die Maag-Halle ist ein letzter und markanter Industriebau im Herzen von Zürich-West. Als Veranstaltungsort ist sie seit Jahren ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens im Quartier sowie für die ganze Stadt. Gleichzeitig steht sie unter Druck: Auf dem Maag-Areal ist ein Ersatzneubau geplant, der die Halle gefährdet (siehe Blogpost «Wie weiter mit den Maag-Hallen»)

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat in einem Entscheid von 2024 festgehalten, dass die Maag-Halle als «potenziell schutzwürdig» einzustufen ist, unabhängig davon, ob sie bisher in einem Inventar verzeichnet ist.

Und dennoch: Im kommunalen Richtplan taucht die Maag-Halle nicht auf.

Die IGZH fordert, dass die Maag-Halle im Teilrichtplan öffentlicher Bauten und Anlagen festgelegt wird, dass sie von öffentlichem Interesse und mindestens von kommunaler Bedeutung ist. Das entspricht dem Vorbild der Schiffbauhalle, die auf ähnliche Weise verankert ist. Eine solche Festlegung ist keine automatische Unterschutzstellung. Sie sichert aber den politischen Handlungsspielraum und verhindert, dass eine Entscheidung über die Halle an der Stadtöffentlichkeit vorbei getroffen wird.

Zürich-West hat durch die Schiffbauhalle gelernt, dass Industriebauten mit Geschichte und Charakter zu identitätsstiftenden Anziehungspunkten werden können. Die Maag-Halle hat dasselbe Potenzial.

Forderung 2: Den Richtplaneintrag zum Josef-Areal aktualisieren

Das Josef-Areal an der Josefstrasse gehört der Stadt Zürich. Es soll in den kommenden Jahren entwickelt werden: mit einem Hallenbad, einem Werkhof, Alterswohnungen und öffentlichen Freiräumen. Das ist seit längerer Zeit so vorgesehen und grundsätzlich begrüssenswert.

Was im bisherigen Richtplaneintrag fehlt, ist ein wesentliches Element: gemeinnützige Wohnungen.

Die IGZH hat 2023 im Hochparterre-Themenheft «Josef will wohnen» aufgezeigt, dass auf dem Areal rund 500 gemeinnützige Wohnungen entstehen könnten, ohne die übrigen öffentlichen Nutzungen zu verdrängen. Dieses Konzept hat seither parlamentarische Aufmerksamkeit erhalten: Gemeinderätliche Vorstösse haben die Prüfung eines substanziellen Wohnanteils explizit gefordert (siehe Blogpost «Neue Chance für das Josef-Areal», siehe Motion 2026/207)

Der aktuelle Richtplaneintrag bildet diesen Stand, wie auch die neuesten Diskussionen in der «Resonanzgruppe» nicht ab. Die IGZH fordert, dass der Koordinationshinweis aktualisiert wird und künftig ausdrücklich die Prüfung eines substanziellen Anteils an gemeinnützigen Wohnungen und Gewerberäumen vorsieht.

Zürich-West braucht nicht (nur) mehr Büroflächen und öffentliche Einrichtungen. Es braucht Menschen, die hier wohnen, in einem Quartier, das man sich leisten kann.

Unsere Haltung

Die IGZH begrüsst, dass die Stadt Zürich die BZO und den SLöBA einer Revision unterzieht. Das zeigt Gestaltungswillen. Unsere Einwendungen sind kein Widerspruch dazu – sie sind ein Angebot. Ein Angebot, das Potenzial von Zürich-West konsequenter zu nutzen, als es die vorliegenden Entwürfe tun.

Wir haben unsere Einwendungen eingereicht. Jetzt liegt es an der Stadt, sie ernst zu nehmen.