BZO: Zürich-West hat eine Chance. Wir nutzen sie.
Alle paar Jahrzehnte revidiert die Stadt Zürich ihre Bau- und Zonenordnung (BZO). Dieses Planungsinstrument bestimmt, was wo und wie in der Stadt gebaut werden darf, welche Nutzungen zulässig sind und wie sich Quartiere entwickeln können. Die aktuelle Revision lag bis Ende Mai 2026 öffentlich auf. Wer wollte, konnte dazu Einwendungen einreichen. Als IG Zentrum Hardbrücke haben wir diese Möglichkeit genutzt.
Das Zentrum Hardbrücke ist verkehrstechnisch eine der am besten erschlossenen Lagen in ganz Zürich. S-Bahn, Tram und Bus ist alles vorhanden. Und dennoch: Ein wirklich lebendiges Quartierzentrum, ein Ort zum Ankommen und Verweilen, fehlt bis heute. Der Mangel ist offensichtlich für alle, die einmal zu Fuss im Quartier unterwegs waren. Das Potenzial hingegen ist längst bekannt.
Die BZO-Revision 2026 ist die Gelegenheit, das zu ändern. Und zwar mit konkreten, verbindlichen Festlegungen.
Unsere vier Einwendungen zur BZO
1. Erdgeschossnutzungen an der Hardstrasse
Zwischen dem Escher-Wyss-Platz und der SBB-Haltestelle Hardbrücke existieren heute bereits einige Läden, Cafés und Dienstleistungen im Erdgeschoss. Diese aktiven Erdgeschosse sind das Rückgrat eines lebendigen Strassenraums – und sie müssen rechtlich gesichert werden. Seit dem Auszug des Jumbo im «Iselihof» befindet sich hier eine zugemauerte Zone, die dem angestrebten «pulsierenden Fussgängerbereich», wie das im festgesetzten kommunalen Richtplan von der Stadt beschrieben wurde, direkt widerspricht. Die BZO-Revision muss das korrigieren, weil lebendige Erdgeschosse zu einem lebendigen Quartier beitragen.
2. Erdgeschossnutzungen an der Pfingstweidstrasse
Dasselbe gilt für die Pfingstweidstrasse als eine der meistbenutzen Fusswegachsen in Zürich-West. Täglich strömen Menschen von der Haltestelle Hardbrücke zur ZHdK, zum Schiffbau, zum Puls 5 und in die dichten Arbeitsgebiete ringsum. Diese Achse soll gemäss städtischer Planung zu einem «Boulevard» werden. Lebendige Erdgeschosse sind dafür keine Kür, sondern Voraussetzung und müssen rechtlich festgelegt werden.
3. Maag-Areal in die laufenden Planungsverfahren aufnehmen
Im Gemeinderat wurde eine Motion zur Teilrevision der Sonderbauvorschriften für das Gebiet Maag-Areals Plus eingereicht. Der Stadtrat beantragte eine Abschreibung, die Diskussion in der Kommission hat dazu aber noch nicht stattgefunden. So oder so: In der BZO-Revision fehlt das Maag-Areal in der Übersicht der laufenden Planungsverfahren. Das muss korrigiert werden, damit parlamentarische Aufträge auch in der Stadtplanung sichtbar werden.
4. Kurzbeschrieb Josef-Areal aktualisieren
Das städtische Josef-Areal soll ein Hallenbad, einen Werkhof und Alterswohnen erhalten. Was im aktuellen Planungsdokument fehlt: die ausdrückliche Prüfung eines substanziellen Anteils an gemeinnützigen Wohnungen und Gewerberäumen. Verschiedene gemeinderatliche Vorstösse haben genau das gefordert, die jüngst dazu wurde anfangs Mai 2026 eingereicht (Motion 2026/207). Die BZO-Revision muss diesen Auftrag aufnehmen.
Was hinter unseren Forderungen steckt
Diese vier Punkte sind keine Einzelwünsche. Sie stehen für ein grundsätzlicheres Anliegen: Das Zentrum Hardbrücke muss als funktionaler Stadtraum begriffen werden, nicht als Aneinanderreihung von isolierten Einzelprojekten. Erdgeschossnutzungen, Langsamverkehr, Grün- und Freiraum, Wohnen, Kultur und Baukultur bedingen sich gegenseitig. Eine Stadtplanung, die diese Zusammenhänge ignoriert, verschenkt Potenzial.
Die IGZH, die sich als konstruktive Gesprächspartnerin zur einer nachhaltigen Entwicklung von Zürich West versteht, hat ihre Einwendungen fristgerecht und schriftlich bei der Stadt Zürich eingereicht. Ob und wie die Stadtplanung darauf eingeht, wird sich im weiteren Verfahren zeigen.
Im zweiten Teil dieser Blogserie erklären wir unsere Forderungen zum kommunalen Richtplan SLöBA, insbesondere zur Maag-Halle und zum Josef-Areal.